Allergenkennzeichnung in der Gastronomie
Gasthäuser, Cafés und Hotels müssen ihre Gäste über 14 Hauptallergene informieren. So funktioniert das in Österreich in der Praxis.
Wer muss informieren?
Die Pflicht kommt aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung und gilt für alle unverpackt abgegebenen Speisen und Getränke. In Österreich regelt die Allergeninformationsverordnung die Details. Betroffen sind Restaurants, Gasthäuser, Cafés, Bäckereien mit Verkauf, Kantinen, Imbissstände und Caterer.
Die 14 Allergene und ihre Codes
Die österreichische Codexkommission empfiehlt diese Buchstabencodes. Sie sind in der Branche Standard und Gäste kennen sie:
| A | Glutenhaltiges Getreide |
| B | Krebstiere |
| C | Eier |
| D | Fisch |
| E | Erdnüsse |
| F | Soja |
| G | Milch oder Laktose |
| H | Schalenfrüchte |
| L | Sellerie |
| M | Senf |
| N | Sesam |
| O | Sulfite |
| P | Lupinen |
| R | Weichtiere |
Schriftlich oder mündlich?
Du kannst wählen:
- Schriftlich: Die Codes stehen bei jedem Gericht auf der Speisekarte, einem Aushang oder einem Schild. Die Legende muss so nah dabei sein, dass Gäste Code und Bedeutung gleichzeitig sehen.
- Mündlich: Gäste fragen nach, und geschultes Personal gibt Auskunft. Dafür muss während der Öffnungszeiten immer eine geschulte Person da sein. Zusätzlich musst du schriftlich dokumentieren, welche Allergene in welchem Gericht stecken, und einen gut sichtbaren Hinweis anbringen, dass es diese Auskunft gibt.
Worauf du achten solltest
- Alle Zutaten zählen: Auch was zum Andicken, Verfeinern oder Garnieren verwendet wird.
- Produktwechsel prüfen: Kaufst du eine Sauce oder ein Brot von einem anderen Hersteller, kann sich die Kennzeichnung ändern.
- Keine Rezepte nötig: Dokumentiert werden die Allergene je Gericht, nicht Mengen oder Rezepte.
- Selbsterklärende Namen: Was sich eindeutig aus dem Namen ergibt, etwa „Selleriepüree“, muss nicht extra gekennzeichnet werden.
Mit Pflichtblatt klickst du die Allergene je Gericht an und bekommst Speisekarte und Legende fertig zum Kopieren.
Jetzt kostenlos erstellenStand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.