Allergenkennzeichnung in der Gastronomie

Gasthäuser, Cafés und Hotels müssen ihre Gäste über 14 Hauptallergene informieren. So funktioniert das in Österreich in der Praxis.

Wer muss informieren?

Die Pflicht kommt aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung und gilt für alle unverpackt abgegebenen Speisen und Getränke. In Österreich regelt die Allergeninformationsverordnung die Details. Betroffen sind Restaurants, Gasthäuser, Cafés, Bäckereien mit Verkauf, Kantinen, Imbissstände und Caterer.

Die 14 Allergene und ihre Codes

Die österreichische Codexkommission empfiehlt diese Buchstabencodes. Sie sind in der Branche Standard und Gäste kennen sie:

AGlutenhaltiges Getreide
BKrebstiere
CEier
DFisch
EErdnüsse
FSoja
GMilch oder Laktose
HSchalenfrüchte
LSellerie
MSenf
NSesam
OSulfite
PLupinen
RWeichtiere

Schriftlich oder mündlich?

Du kannst wählen:

Worauf du achten solltest

Mit Pflichtblatt klickst du die Allergene je Gericht an und bekommst Speisekarte und Legende fertig zum Kopieren.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.