Impressum für Handwerker in Österreich
Jede Website eines Handwerksbetriebs braucht ein vollständiges Impressum. Hier steht, welche Angaben Pflicht sind und woher sie kommen.
Welche Gesetze gelten?
In Österreich regeln mehrere Gesetze, was auf einer Firmenwebsite stehen muss. Sie gelten nebeneinander, deshalb fasst man sie meist in einem Impressum zusammen:
- E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG): gilt für jede kommerzielle Website, auch wenn du dort nichts verkaufst.
- Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB): gilt, wenn dein Betrieb im Firmenbuch eingetragen ist, etwa als e.U., OG, KG oder GmbH.
- Gewerbeordnung (§ 63 GewO): gilt für Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen.
- Mediengesetz (§ 25 MedienG): verlangt eine Offenlegung, also wem die Website gehört und worum es geht.
Diese Angaben gehören hinein
- Firma laut Firmenbuch oder Name des Inhabers
- Rechtsform und Sitz
- Vollständige Anschrift der Niederlassung, an die Behörden zustellen können
- Kontaktdaten für eine rasche Verbindung, mindestens die E-Mail-Adresse
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, falls eingetragen
- UID-Nummer, falls vorhanden
- Gewerbe bzw. Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
- Zuständige Gewerbebehörde, zum Beispiel das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft
- Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer und deine Landesinnung
- Hinweis auf die Gewerbeordnung als anwendbares Berufsrecht, mit Link zum Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at)
Häufige Fehler
- Postfach statt Adresse: Ein Postfach reicht nicht, es muss eine zustellfähige Anschrift sein.
- Fehlende Gewerbebehörde: Diese Angabe wird besonders oft vergessen.
- Impressum schwer zu finden: Es sollte von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein, üblicherweise über einen Link in der Fußzeile.
- Veraltete Daten: Nach einem Umzug oder Rechtsformwechsel muss auch das Impressum angepasst werden.
Auch auf Social Media und in E-Mails
Die Informationspflichten gelten auch für Firmenprofile auf Facebook oder Instagram. Dort reicht meist ein Link auf das Impressum deiner Website. Für Geschäftsbriefe und E-Mails gelten nach dem UGB eigene Angaben, die du am besten in deine Signatur aufnimmst.
Was du sonst noch brauchst
Neben dem Impressum braucht praktisch jede Website eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Wenn du Aufträge bei Privatkunden zu Hause oder per Telefon und E-Mail annimmst, musst du außerdem über das Widerrufsrecht nach dem FAGG belehren. Beides kann Pflichtblatt ebenfalls erstellen.
Mit Pflichtblatt erstellst du dein Impressum in wenigen Minuten, passend zu deiner Rechtsform. Deine Daten bleiben in deinem Browser.
Jetzt kostenlos erstellenStand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.